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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15.10.2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter ist MEVARIA (nachstehend „Anbieter“). MEVARIA ist die Geschäftsbezeichnung eines nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens (Kleingewerbe). Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.

(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software MEVARIA. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Gastronomiebetriebe; mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software MEVARIA als Dienst über das Internet bereit (Software as a Service). Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket und den gebuchten Modulen, wie sie in der Bestellung oder im Nutzungsvertrag und im Kundenkonto aufgeführt sind.

(2) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software für seinen Geschäftsbetrieb zu nutzen.

(3) Der Betrieb einer Kasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) erfordert eine gesonderte Freischaltung durch den Anbieter.

§ 3 Vertragsschluss und Testphase

(1) Bestellt der Kunde über die Website des Anbieters, gibt er mit dem Absenden der Bestellung ein Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt, spätestens mit der Freischaltung des Kundenkontos. Im Übrigen kommt der Vertrag mit dem beiderseits bestätigten Nutzungsvertrag zustande.

(2) Eine in der Bestellung oder im Angebot genannte Testphase ist kostenfrei; ihre Dauer ergibt sich von dort. Der Kunde kann den Vertrag während der Testphase jederzeit in Textform kündigen, etwa per E-Mail; er endet dann mit der Testphase, ohne dass eine Vergütung anfällt. Kündigt er nicht, beginnt mit dem Ende der Testphase die vergütungspflichtige Laufzeit.

§ 4 Verfügbarkeit und Änderungen der Software

(1) Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Der Anbieter entwickelt die Software weiter. Wesentliche Einschränkungen gebuchter Funktionen kündigt er rechtzeitig in Textform an.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und hinterlegt korrekte Stammdaten.

(2) Die steuer- und kassenrechtlichen Pflichten seines Betriebs (insbesondere nach der KassenSichV und der Abgabenordnung) erfüllt der Kunde selbst; die Software unterstützt ihn dabei.

(3) Für die Inhalte, die der Kunde einstellt (etwa Speisekarten und Bilder), ist er verantwortlich.

§ 6 Vergütung und Rechnungsstellung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag und den gebuchten Modulen. Sie wird monatlich nachträglich nach den im Abrechnungsmonat tatsächlich genutzten Mengen abgerechnet.

(2) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen werden elektronisch an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Sie sind ohne Abzug innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(4) Der Kunde zahlt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto, mit der Rechnungsnummer als Verwendungszweck. Ist eine SEPA-Lastschrift oder eine Kartenzahlung vereinbart, zieht der Anbieter den Rechnungsbetrag frühestens mit Zugang der Rechnung ein.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab dem Ende der Testphase, sofern die Bestellung oder der Nutzungsvertrag nichts anderes bestimmt. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

(2) Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate; die Kündigungsfrist von drei Monaten gilt dann zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt.

(4) Der Kunde kann sein Paket im Kundenkonto wechseln. Ein Paket, das alle Module des bisherigen enthält, wird sofort freigeschaltet; die höhere Vergütung gilt ab dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in der Testphase ab ihrem Ende. Die Laufzeit bleibt unverändert. Jeder andere Wechsel wird mit der Frist nach Absatz 1 und 2 zum Ende der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums wirksam, in der Testphase mit ihrem Ende.

(5) Der Kunde kann außerdem im Kundenkonto kündigen; der Anbieter bestätigt die Kündigung und ihren Wirkungstag sofort in Textform. Eine Kündigung oder ein vorgemerkter Wechsel lässt sich bis zu seinem Wirkungstag im Kundenkonto zurücknehmen.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO (AVV) in der Vorlage Fassung 1, Stand 14.10.2026. Sie ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen Bedingungen in allen Fragen der Auftragsverarbeitung vor.

(2) Die Liste der Unterauftragsverarbeiter und ihre Änderungen stellt der Anbieter im Kundenkonto bereit; dort kann der Kunde einem neuen Unterauftragsverarbeiter widersprechen.

(3) Für die Daten, die der Anbieter selbst verantwortet, gilt seine Datenschutzerklärung.

§ 9 Daten bei Vertragsende

Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende und innerhalb der in der AVV genannten Frist danach vollständig in einem gängigen, maschinenlesbaren Format herausverlangen. Danach werden sie nach den Regeln der AVV gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.